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Juristische Übersetzungen.

Übersetzungen juristischer und amtlicher Dokumente für Gerichte, Anwaltskanzleien, Behörden und Projekte der Europäischen Union — beglaubigt durch eine beeidigte Gerichtsdolmetscherin für Englisch und Deutsch.

gerichtsdolmetscher

Übersetzungen beglaubigt von beeidigten Gerichtsdolmetschern.

Eine beglaubigte Übersetzung erstellt ein beeidigter Gerichtsdolmetscher, der über einen Stempel verfügt, der vor Gerichten, Notaren und Behörden im In- und Ausland anerkannt ist.

was wir übersetzen

Verträge, Akten, Vorschriften und EU-Recht.

Juristische und amtliche Dokumente, von Geschäftsverträgen bis zu Gerichts- und Institutionsakten, übersetzen wir mit besonderer Sorgfalt und großer Aufmerksamkeit für Terminologie und Register.

Verträge & Vereinbarungen Gerichtsakten & Urteile Klagen & Schriftsätze Vorschriften & Verordnungen EU-Besitzstand (Acquis) Vollmachten & Erklärungen Auszüge & Bescheinigungen
erfahrung

Juristische Projekte der Europäischen Union.

Wir haben an juristischen und institutionellen Projekten der Europäischen Union und für internationale Organisationen mitgewirkt.

kunden

Für wen wir arbeiten.

Justiz & Verwaltung

Kroatisches Parlament, Ministerium für Justiz und Verwaltung der Republik Kroatien, Gemeindezivilgericht Zagreb, Justizakademie.

Anwaltskanzleien

WOLF THEISS, Anwaltskanzlei Stefanović & Vrdelja, Anwaltsbüro Nogolica.

EU & internationales Recht

Europäisches Parlament, Europäische Kommission, European Centre for Judges and Lawyers, IRZ — Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit.

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Häufige Fragen

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Die Beglaubigung durch einen ständigen Gerichtsdolmetscher ist erforderlich, wenn Sie die Übersetzung bei einem Gericht, einem Notar oder einer Behörde einreichen — etwa Urteile, Vollmachten, Registerauszüge und Verträge in einem amtlichen Verfahren. Ständige Gerichtsdolmetscher werden vom Justizministerium auf Grundlage des kroatischen Gerichtsgesetzes (Art. 123–124c) ernannt. Für interne Rechtsdokumente ist eine Beglaubigung in der Regel nicht nötig. Bilingua bestätigt Ihnen bei der Anfrage, was in Ihrem Fall gilt.